Rechtswidrige Gebührenverordnung: In Nordrhein-Westfalen dürfen derzeit keine Abschleppkosten berechnet werden

15. April 2026

Rechtswidrige Gebührenverordnung: In Nordrhein-Westfalen dürfen derzeit keine Abschleppkosten berechnet werden

Wer falsch parkt, muss nicht nur mit einem Knöllchen rechnen, sondern schlimmstenfalls wird das Auto auch noch abgeschleppt. In Nordrhein-Westfalen können Delinquenten zumindest bei Letzterem entspannt bleiben.

Pascal

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