Urteil im Eilverfahren: AfD darf vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden

26. Februar 2026

Urteil im Eilverfahren: AfD darf vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden

Der Bundesverfassungsschutz stuft die AfD als gesichert rechtsextremistisch ein – doch die Partei klagt dagegen. Vor dem Verwaltungsgericht Köln bekommt sie in einem Eilverfahren recht. Doch das letzte Wort ist noch lange nicht gesprochen.

Pascal

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