Bundesfinanzhof urteilt: Beiträge zur privaten Pflegezusatzversicherung nicht von der Steuer absetzbar

23. Oktober 2025

Bundesfinanzhof urteilt: Beiträge zur privaten Pflegezusatzversicherung nicht von der Steuer absetzbar

Im Pflegefall übernimmt die Pflegepflichtversicherung nur einen Teil der Kosten. Wer sich gegen die horrenden Zusatzkosten im Fall der Fälle absichern möchte, greift zur Pflegezusatzversicherung. Die Beiträge sind happig, können aber nicht beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Pascal

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