Mit “Hau ab!” weggestoßen: Chef leicht geschubst: Gericht bestätigt fristlose Kündigung

15. Oktober 2025

Mit “Hau ab!” weggestoßen: Chef leicht geschubst: Gericht bestätigt fristlose Kündigung

Streit bei der Arbeit ist nicht verboten, sollte aber in angemessener Form verlaufen. Gegen Vorgesetzte handgreiflich zu werden, kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen – auch wenn es keine erhebliche Gewalteinwirkung gab. Das zeigt eine Gerichtsentscheidung.

Pascal

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