50.000 Euro futsch: Verlust durch Schockanruf ist keine außergewöhnliche Belastung

15. September 2025

50.000 Euro futsch: Verlust durch Schockanruf ist keine außergewöhnliche Belastung

Schockanrufe, mit denen Menschen um jede Menge Geld gebracht werden, sind ein massives Problem. Neben der Fassungslosigkeit über den Trickbetrug folgt nun die nächste Erschütterung. Denn die Verluste sind nicht von der Steuer absetzbar.

Pascal

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