Keine Benachteiligung: Keine Extrawurst für Betriebsrat bei befristetem Vertrag

18. Juni 2025

Keine Benachteiligung: Keine Extrawurst für Betriebsrat bei befristetem Vertrag

Die Rechte von Betriebsräten spielten immer wieder eine Rolle in Fällen vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Nun ging es um einen Betriebsrat mit befristetem Arbeitsvertrag. Laut Urteil endet ein entsprechender Kontrakt auch bei einer Wahl in den Betriebsrat zum vorher vereinbarten Zeitpunkt.

Pascal

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